Gesuche

Einzelpersonen/Ehepaare

Einzelpersonen und Ehepaare können Gesuche unter Angabe der persönlichen Situation und mit genauer Bezeichnung des Verwendungszwecks einreichen.

Drittpersonen wie Berater/innen privater Sozialhilfen usw. können für Ratsuchende ein Gesuch mit deren Unterschriften einreichen.



Gemeinnützige Institutionen

Gesuche gemeinnütziger Institutionen müssen eine genaue Zweckbestimmung der beantragten Beiträge innerhalb ihrer Institutionstätigkeit bezeichnen. Die Unterstützung durch die Martha Bock Stiftung sowie der Unterstützungszweck sind in der entsprechenden Jahresrechnung/Bericht auszuweisen. Für die Gesuchseinreichung sind ausserdem die letzte Jahresrechnung und der letzte Jahresbericht beizulegen.

 

Projektbeiträge

Gesuche für Projektbeiträge müssen Projektauftrag, Zielsetzung, Projektorganisation und verantwortliche Projektträgerschaft enthalten. Eine Projektauswertung ist abschliessend zuhanden der Stiftung einzureichen.


Bitte senden Sie Ihre Gesuche zusammen mit einem QR-Einzahlungsschein an:

Martha Bock Stiftung
c/o Pro Senectute Kanton Zürich
Herr Bruno H. Gemperle
Forchstrasse 145
8032 Zürich

info@martha-bock-stiftung.ch


Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Stiftungsratssitzungen finden jeweils im März, Juni, September und Dezember statt.